ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EVENTREISEN

DIESES DOKUMENT BEINHALTET:
1. BEZÜGLICH DER VERMITTLUNGSLEISTUNG DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DERTICKETSERVICE.DE GMBH & CO. KG FÜR DIE VERMITTLUNG VON EVENTREISEN

2. BEZÜGLICH DER REISELEISTUNG DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES REISEVERANSTALTERS E&P REISEN UND EVENTS GMBH.


1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER DERTICKETSERVICE.DE GMBH & CO. KG (DTS) FÜR DIE VERMITTLUNG VON EVENT- UND PAUSCHALREISEN, FLÜGEN UND SONSTIGEN REISELEISTUNGEN

- STAND: 01.07.2016 -

§ 1 Vermittlung und Zustandekommen des Vertrages über Reiseleistungen, AGB der Reiseveranstalter und Leistungsträger

(1) Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich den Geschäftsbesorgungsvertrag (Reisevermittlungsvertrag), der zwischen dem Kunden und DTS als Vermittlerin der Reiseleistungen zustande kommt. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus. Gegenstand des den vorliegenden AGB zugrunde liegenden Vertrages ist die von DTS ausgeführte Vermittlung eines Vertragsabschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Reiseveranstalter über die im Buchungsauftrag aufgeführte Reiseleistung.

(2) Bei Buchungen von Reiseleistungen per Internet auf der DTS-Website und per Telefon im DTS Contact Center wird der von DTS vermittelte Vertrag über Reiseleistungen bereits verbindlich geschlossen durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter im Contact Center, dass der Kunde verbindlich bestellen möchte. Die Buchung des Kunden stellt dabei die Annahme des zuvor von DTS im Auftrag des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers präsentierten Angebotes dar. Mit dieser Buchung ist auch der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und DTS zustande gekommen. Eine darauf folgende Reisebestätigung seitens DTS dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.

(3) Der Vertrag über die Reiseleistung kommt direkt mit dem Reiseveranstalter und gegebenenfalls einzelnen Leistungsträgern (z.B. Hotel, Bahnunternehmen, Event-Veranstalter, Mietwagenunternehmen, Fluggesellschaft) zustande. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten von DTS. Die Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden.

(4) Der Inhalt des Vertrages über die Reiseleistung richtet sich nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des Reiseveranstalters oder des involvierten Leistungsträgers und etwaigen weiteren Angaben, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs mitgeteilt werden. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen und etwaige weitere Angaben zu den Konditionen der Reiseleistung werden bei Online-Buchungen im Webshop von DTS während des Buchungsvorgangs neben den vorliegenden Vermittlungs-AGB angezeigt. Bei eventuellen Widersprüchen zwischen den Vermittlungs-AGB und den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers haben die Vermittlungs-AGB Vorrang. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen und etwaige An-gaben zum Inhalt der Reiseleistung durch Anklicken des Bestätigungsbuttons an, womit er versichert, sie gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich auch mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Bei telefonischen und schriftlichen Buchungen hat der Kunde die Möglichkeit, ausdrücklich auf die Kenntnisnahme der AGB z.B. durch deren Übersendung vorab per E-Mail Kenntnis zu nehmen, zu verzichten, wenn er sich mit deren Geltung einverstanden erklärt, um den Vertrag über die Reisedienstleistungen unmittelbar verbindlich ab-zuschließen. Bei telefonischen Bestellungen wird der vom Kunden gewünschte Verzicht auf die Kenntnisnahme der AGB vom Telefon-Agenten durch einen Buchungsvermerk dokumentiert.

(5) Der Kunde haftet für die Vertragserfüllung aller von ihm in der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer gesamtschuldnerisch.

(6) Um eine Buchung vornehmen zu können, muss der Kunde das 18. Lebensjahr vollen-det haben und darf in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt sein. 

§ 2 Reisepreis, Vermittlungsgebühr, Aufwendungsersatz und Aufrechnung

(1) DTS ist von dem jeweils angegebenen Reiseveranstalter oder Leistungsträger zum Inkasso des Entgeltes für die Reiseleistungen berechtigt.

(2) DTS erhebt bis auf eine im Rahmen eines online-Buchungsvorgangs angezeigte bzw. bei telefonischen Bestellungen vom Telefonagenten mitgeteilte Vermittlungsgebühr pro Buchungsvorgang für ihre Vermittlungstätigkeit (vgl. § 3 dieser AGB) keine Anzahlungen auf das Entgelt für die Reiseleistungen. Der Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Entgelts wird dem Kunden vor der Buchung angezeigt (in der Regel sechs Wochen vor Reise-beginn). Das Entgelt für die Reiseleistungen wird von DTS beim Kunden eingezogen. Bei Pauschalreisen wird diese Zahlung nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651 k BGB erhoben.

(2) Sollte DTS nicht bis drei Tage vor Reisebeginn den Reisepreis/das Beförderungsentgelt erhalten haben, etwa weil Kunden Lastschrifteinzügen oder Kreditkartenabbuchungen nachträglich widersprochen haben, wird DTS die entsprechende Buchung stornieren.

(3) DTS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis im Einzelfall ganz oder teilweise für diesen zu verauslagen, soweit sie dies im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach dem mutmaßlichen Willen des Kunden für erforderlich hält.

(4) Im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) sowohl seitens DTS (aufgrund eines nicht beglichenen Reisepreises gemäß § 2, Absatz 2) als auch seitens des Kunden kann DTS für ihn verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen des Veranstalters/Leistungsträgers (Stornokosten) vom Kunden einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Veranstalters/Leistungsträgers. DTS ist nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an den Kunden weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, gegenüber dem Veranstalter/Leistungsträger den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Schäden als die vom Veranstalter/Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden sind.

(5) Preisänderungen des Veranstalters/Leistungsträgers unterliegen nicht dem Einfluss von DTS. DTS ist berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an den Kunden weiterzugeben, wenn DTS mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Veranstalters/Leistungsträger belastet wird.

(6) Aufwendungen, die DTS nach Maßgabe der vorstehenden Absätze von § 2 entstehen, kann sie auch ohne ausdrückliche Vereinbarung vom Kunden aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.

(7) Dem Aufwendungsersatzanspruch kann der Kunde keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Veranstalter/Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit DTS das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung ihrer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht hat oder dem Kunden gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

§ 3 Vermittlungsentgelt als Vergütung für DTS

(1) Für ihre Vermittlungsleistung erhebt DTS vom Kunden ein Entgelt pro Buchungsvorgang, dessen Höhe sich bei Online-Bestellungen aus den Angaben im Buchungsvorgang im Internet-Shop von DTS und bei telefonischen Bestellungen aus den Informationen des Telefon-Agenten im DTS Contact-Center ergibt.

(2) Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung und Anmeldung Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), ist DTS berechtigt, für die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen ohne gesonderten Nachweis als Entgelt 30,-- EUR pro Reisenden zu berech-nen. Dem Kunden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 entsprechend.

§ 4 Preis- und Leistungsänderungen; Besonderheiten bei Flugreisen

Hinsichtlich möglicher Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und etwaiger Änderungen der gebuchten Leistung verweist DTS auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Diese können auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden. Ergänzend hierzu gelten die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

§ 5 Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen

(1) Der Kunde ist verpflichtet, Vertrags- und Reiseunterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass die ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung identisch sind. Der Kunde ist verpflichtet, für ihn erkennbare Abweichungen, falsche Angaben, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich gegenüber dem Absender (DTS bzw. Reiseveranstalter) zu rügen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung von DTS entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für DTS nicht erkennbar waren und DTS sie nicht zu vertreten hat.

(2) In der Regel leitet DTS dem Kunden die Reiseunterlagen soweit möglich per E-Mail zu (sonst auf dem Postweg). Voraussetzung ist, dass der Kunde das Entgelt für die Reiseleistungen bezahlt hat. Sollten ihm die Reiseunterlagen trotz rechtzeitiger Bezahlung des Reisepreises nicht spätestens eine Woche vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, hat er sich umgehend an DTS zu wenden.

§ 6 Stornierungen, Umbuchungen

Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung bleibt neben diesen Stornogebühren die von DTS für ihre Vermittlungsleistung pro Buchungsvorgang erhobene Gebühr (vgl. § 3 der vorliegenden AGB) unberührt. Um erhebliche finanzielle Verluste bei einer Stornierung zu vermeiden, wird dem Kunden der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.

§ 7 Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

(1) Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreise-vorschriften, Gesundheitsvorschriften, Zoll- und Devisenbestimmungen, Pass- und Visa-Bestimmungen etc. beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. DTS weist darauf hin, dass von ihr erteilte Auskünfte bezüglich der vorstehenden Bestimmungen jederzeit durch revidierte Angaben der Behörden ganz oder zum Teil überholt werden können, weshalb für diese Auskünfte keine Haftung übernommen wird. Dem Kunden wird nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Regelungen erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens DTS bedingt.

(2) Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für DTS nur dann, wenn besondere ihr bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hin-weis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Leistungsbeschreibungen der Reiseveranstalter enthalten sind (so insbesondere bei Pauschalreisen). Im Falle einer solchermaßen begründeten Informationspflicht geht DTS ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen. Entsprechende Hinweispflichten von DTS beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. DTS hat ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. DTS kann ihrer Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass sie den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.

(3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch den Kunden und seine Mitreisenden.

§ 8 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen

Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von DTS lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger und etwaige weitere Angaben, die dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs detailliert zur Kenntnis gelangen oder ihm in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers abgedruckt vorliegen. Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen bei Online-Buchungen durch Anklicken des Bestätigungsbuttons an, womit er versichert, sie gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde kann bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. durch Übersendung der AGB per E-Mail vorab Kenntnis zu nehmen, wenn er sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklärt, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlasse-nen Beförderungsbedingungen und Tarife (z.B.: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage; Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr). 

§ 9 Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten

(1) Auch beim Verkauf eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten wird DTS ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringt sie keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn. 

(2) Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für die Vermittlungstätigkeit von DTS. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt DTS deshalb gegenüber dem Kunden ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für ihre Vermittlungsleistungen. Entgelte für die Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden separat ausgewiesen. So-weit nicht mit dem Kunden im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die auf der Internetseite von DTS oder im Rahmen des telefonischen Bestellvorgangs oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte. 

(3) Das vorgenannte Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, einem Namenswechsel, einem Rücktritt oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von DTS ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.

(4) Als in das System einbuchende Agentur wird DTS vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit ist sie dem Kunden gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger berechtigt. Ei-ne für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an DTS ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers. 

(5) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. 

§ 10 Reklamationen bzw. Haftung bezüglich der Reiseleistung 

(1) DTS weist darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der ver-mittelten Reiseleistung entstehen, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und versicherungsvertragliche Regulierungsansprüche nicht gegenüber DTS als Reisevermittler, sondern gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Leistungsträger bzw. einer etwaig involvierten Reiseversicherung geltend zu machen sind. In diesen Fällen wird DTS dem Kunden bei Bedarf die erforderlichen Informationen zu Namen, Adressen und Kontaktdaten der Leistungsträger oder Versicherer zur Verfügung stellen. 

(2) Abweichend von dem vorstehenden Grundsatz können die vorgenannten Ansprüche an DTS adressiert werden, wenn mehrere touristische Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) vermittelt wurden, soweit DTS gem. § 651 a Abs. 2 BGB den Anschein begründet hat, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen. 

§ 11 Haftung im Rahmen der Reisevermittlung

(1) Soweit DTS eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet sie nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern. 

(2) DTS haftet bezüglich ihrer Stellung als Reisevermittler in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DTS ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet DTS in demselben Umfang.

(3) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

§ 12 Ausschlussfrist und Verjährung 

(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber DTS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. 

(2) Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DTS. 

§ 13 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde DTS zur Verfügung stellt, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, so-weit dies zur Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung erforderlich ist. 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(2) Für Klagen von DTS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der Sitz von DTS. 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 

2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER E&P REISEN UND EVENTS GMBH

- STAND: 01.07.2016 -

Zusätzlich zu dem Reisevertragsrecht §§ 651 BGB und sonstiger Vorschriften werden zwischen dem Reiseveranstalter E&P Reisen und Events GmbH - im Folgenden E&P/Wir ge-nannt - und dem Kunden/Reisenden/Teilnehmer die nachfolgenden AGB vereinbart:

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter E&P den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis des Kataloges bzw. der Internetausschreibung an. Die Anmeldung muss schriftlich bzw. per Internet erfolgen. Bei postalischen Anmeldungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Buchung. Diese entfällt bei einer Onlinebuchung. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit angemeldeten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie auch für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch E&P zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform. Mit Vertragsschluss oder unverzüglich danach sendet E&P dem Reisenden die Reisebestätigung per Email zu.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende die Annahme erklärt. Die Zustimmung kann durch schlüssige oder ausdrückliche Erklärung erfolgen, wie z.B. der Anzahlung.

1.3 Bei Druck- oder Rechenfehlern in der Reisebestätigung bleibt E&P deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten. Die im Prospekt/Internet enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. E&P behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. E&P behält sich ebenfalls vor, steigende Sprit-kosten bis zu 10 €/Hin-+Rückfahrt an den Kunden weiterzugeben.

1.4 Bei individuellen Gruppenangeboten, Chalets/Hütten sowie bei Firmenreisen gelten gesonderte Reisebedingungen, die mit dem Angebot zugesandt werden.

2 Bezahlung + Insolvenz

2.1 Mit dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20%, höchstens 250 € pro Person, fällig. Gemäß § 651 BGB erhält der Anmeldende zur Absicherung des Reisepreises mit der Bestätigung einen Sicherungsschein. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Der Restbetrag ist bis 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die Beträge fristgerecht abgebucht. Bei Rückbelastungen von Lastschriften entstehende Kosten werden in Rechnung gestellt. 2.2 Gehen die Zahlungen nicht bis Reisebeginn ein, besteht kein Anspruch auf die Reiseleistungen. Alle Ansprüche seitens E&P werden geltend gemacht. Wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, hat E&P das Recht, nicht aber die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Bankverbindung:

E&P Reisen und Events GmbH

Postbank Dortmund

BIC: PBNKDEFF

IBAN: DE15 4401 0046 0800 4094 67

3 Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unserer Prospekte / unseres Internetangebotes und Reiseausschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen unserer Bestätigung und wir empfehlen diese in die Reisebestätigung mit aufzunehmen. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend, als tagesaktuell gekennzeichnete Preise können variieren. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Im Internet angebotene Spezial-Angebote "Deal der Woche" sind nur zeitweise zu diesen Konditionen buchbar. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, wird sich E&P um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, falls diese nicht unerheblich sind. Transfers mit dem Pkw von E&P vor Ort sind nicht Bestandteil der Reiseleistungen.

3.2 Bei den angegebenen Skipasspreisen handelt es sich um Einzelverkaufspreise. Mögliche Rückerstattungen werden auf Basis von Gruppenpreisen abgerechnet. Die Buchung von Skipässen ist bei "Reiseausschreibungen ohne Skipass" obligatorisch, evtl. Gruppen- bzw. Veranstalterrabatte werden zur Finanzierung der Skipässe der Reiseleiter verwendet.

3.3 Für vermittelte Reisen erbringt E&P Fremdleistungen. E&P haftet daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen. Die AGB der vermittelten Veranstalter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

4 Leistungsänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter E&P wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Nichtdurchführung von Einzelleistungen (z.B. Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmer-zahl) führt nicht zu einer Aufhebung des Reisevertrages. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Kosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Zusätzlich müssen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mindestens vier Monate liegen und die Reise darf nicht binnen 20 Tagen beginnen. Im Falle einer Erhöhung wird E&P den Reisenden unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2 E&P behält sich vor, Busrouten zusammenzulegen, so dass der Kunde evtl. umsteigen muss bzw. Wartezeiten entstehen können. Dies wird dem Kunden mit der Reisebestätigung ausdrücklich mitgeteilt. Busabfahrtszeiten und -zustiege können sich verändern, so lange sie den Zuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinflussen und für den Kunden zumutbar sind.

4.3 Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen bei einer Reise mit den Programm bzw. Gruppenreisen-Konzept bis zwei Wochen vor Reiseantritt nicht erreicht, so behält sich E&P eine Absage oder eine Änderung auf das Individual-Reisekonzept vor. E&P ist verpflichtet, dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen bzw. eingesparte Kosten (i.d.R. 20 € p.P.) weiterzugeben. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen bei einer Reise mit dem Konzept Wo-chenende/Kurztrip bis eine Wochen vor Reiseantritt nicht erreicht, so behält sich E&P eine Absage oder eine Änderung auf Eigenanreise vor.

4.4 Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen bei bestimmten Zustiegsorten für den Bus nicht erreicht, so behält sich E&P eine Änderung des Zustiegsortes vor. Daraus resultierende, zusätzliche Transferkosten zu anderen Zustiegsorten können nicht übernommen werden. Wird eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen für den Bus nicht erreicht, so behält sich E&P eine Verlegung der Abfahrtzeiten (Vormittag/Abend) vor.

5 Rücktritt durch den Reisenden, Nach- und Umbuchungen und Ersatzpersonen

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Eurem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei E&P. Als Rücktrittsgebühren werden fällig:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40 %
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %,
  • 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 %
  • unangekündigter Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, E&P nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

5.2 E&P kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.

5.3 Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die Wohneinheit (z.B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt 5.2 berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt).

5.4 Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass der Kunde die Reise aus Gründen, die E&P nicht zu vertreten hat, nicht antritt, z.B. nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ist.

5.5 Bis einen Tag vor Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen (Schriftform). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende E&P gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. E&P kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 20 € p.P. wird erhoben. Falls E&P einen Ersatz für den Reisenden findet, so fallen Gebühren für den Stornierenden von 20% an.

5.6 Für die Stornierung von Einzel-/Zusatzleistungen (Busfahrt, Kurse, Zimmeraufschläge, etc.) fallen die o.g. Rücktrittsgebühren an. Für die Stornierung der Einzel-/Zusatzleistungen Skipass und Leihmaterial fallen bis 7 Tage vor Reisebeginn immer 20% Bearbeitungsgebühren an. Danach fallen die unter 5.1 genann-ten Stornopauschalen an. Vor Ort ist keine Stornierung dieser Zusatzleistungen gegen Rückerstattung möglich.

5.7 Zwischen Buchung und 7 Tagen vor Reisebeginn werden für Änderungen/Umbuchungen von Einzelleistungen (s.o.), sofern möglich, pro Umbuchungsvorgang 10 € erhoben. Danach ist keine Umbuchung möglich. 5.8 Nachbuchungen von Einzelleistungen der Einzel-/Zusatzleistungen (Busfahrt, Kurse, Leihmaterial, Zimmer, etc.) sind bis 7 Tage vor Reisebeginn kostenlos möglich, danach wer-den für Nachbuchungen, sofern möglich, 10 € pro Buchungsvorgang erhoben.

6 Ablehnung und Einschränkungen der Beförderung

6.1 E&P Reisen behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern. Wir können uns weigern, den Kunden oder sein Gepäck zu befördern oder weiterzubefördern, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass

6.1.1 dies notwendig ist, um geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zu entsprechen.

6.1.2 die vorgeschriebenen Gepäckbestimmungen (siehe 7 Gepäck) nicht eingehalten werden.

6.1.3 die Beförderung des Kunden oder die seines Gepäcks die Sicherheit oder Gesundheit anderer Reisender gefährden würde.

6.1.4 der Reisepreis oder Zusatzentgelte noch nicht vollständig bezahlt wurden.

6.1.5 keine gültigen Reiseunterlagen vorliegen und der Kunde/in nicht beweisen kann, dass er/sie in der Buchungsbestätigung genannte Person ist.

6.1.6 der Kunde/in es unterlässt, den Anweisungen des Busfahrers/Busbegleitung zur Sicherheit oder zum Schutz Folge zu leisten.

7 Gepäck

7.1 Erlaubtes Freigepäck Als Freigepäck gilt,

  • 1x Handgepäck (Maximalgewicht von 5 kg), welches in den Bus mitgenommen und als solches beim Einsteigen vorgezeigt werden kann
  • 1x Gepäckstück (Koffer oder Reisetasche bis max. 20kg)
  • 1x Sportgerät, d.h. ein Paar Ski inkl. Stöcke und Skischuhe ODER 1x Snow-board inkl. Boots.
  • Boardbags inkl. weiteren Gepäcks sind ausgeschlossen. Schuhe sind getrennt von dem Sportgerät zu verpacken.

7.2 Übergepäckzuschlag: Ein Anspruch auf die Beförderung von zusätzlichem Gepäck be-steht nicht. Wir behalten uns vor, zu schweres Gepäck abzulehnen bzw. Gepäckstücke vor der Busbeladung nachzuwiegen. Für jedes zusätzliche kg Übergepäck berechnen wir je 5 €.

8 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Veranstalter E&P ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn

  • der Reisende trotz einer Abmahnung seitens E&P bzw. des eingesetzten Reiseleiters die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In beiden Fällen erfolgt eine Kostenerstattung nur in Höhe der ersparten Aufwendungen. Die von E&P eingesetz-ten Reiseleiter sind bevollmächtigt, die Interessen von E&P in diesen Fällen wahrzu-nehmen.
  • eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl (Busreisen 30) bis zwei Wochen vor Reisean-tritt nicht erreicht worden ist. E&P ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
  • höhere Gewalt die Durchführung einer Reise nicht zulässt.

9 Haftung

E&P haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissen-hafte Reisevorbereitung; die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen / im Internetangebot angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 1.3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben / des Internetangebotes erklärt haben; die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10 Gewährleistung

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. E&P kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. E&P kann auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Es gilt ebenfalls, dass E&P die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet E&P inner-halb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zu-zumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet E&P den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den E&P nicht zu vertreten hat.

11 Beschränkung der Haftung

11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

11.3 E&P haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Betrieb der Skilifte, externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, Segelleistungen, Rafting, Climbing, Canyoning, etc.) und in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11.4 Schadensersatzanspruch gegen E&P ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.5 Bietet E&P eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt E&P Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern E&P in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. E&P haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern le-diglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisemittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann ggfs. im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch E&P geschehen.

11.6 Das Leihmaterial ist nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

11.7 Der Reisende ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Einstellung des Gepäcks in den Reisebus sicher zustellen und zu überwachen. Ihn trifft im Falle des Gepäckverlustes die Beweislast.

12 Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen E&P Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen bzw. E&P in Köln in Kenntnis zu setzen, wenn keine Reiseleitung vor Ort ist. E&P kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen außerordentlichen Aufwand erfordert. E&P kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass E&P eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende bis einen Monat nach Beendigung der Reise gegenüber E&P schriftlich zu erklären. E&P empfiehlt die Schriftform. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisende es, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13 Versicherungen

Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfoh-len, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung bei der Hanse Merkur oder jeder anderen Versicherung abzuschließen.

14 Pass-, Visa-, Zoll-, und Gesundheitsvorschriften

14.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 E&P haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende E&P mit der Besorgung beauftragt haben; es sei denn, dass E&P die Verzögerung zu vertreten habt.

14.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor-schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Rei-senden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch E&P bedingt sind.

15 Teilnehmerkreis

Teilnahmeberechtigt bei Gruppenreisen ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist. Minderjährige sind bei Gruppenreisen nur in Absprache mit E&P teilnahmeberechtigt und nur dann, wenn eine dritte Person die Aufsichtspflicht übernimmt. An Individualreisen können Minderjährige in Absprache mit E&P teilnehmen. Bei Minderjährigen ohne Begleitperson ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, bei erwachsenen Begleitpersonen übernehmen diese die Aufsichtspflicht.

16 Publikationsrechte

Wird E&P vor Drucklegung des Prospektes nichts Gegenteiliges mitgeteilt, behalten wir uns vor, Film- & Fotomaterial der Reisen zu PR-Zwecken einzusetzen.

17 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen, Sonstiges

17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen haben nicht die Unwirksamkeit anderer Vertragsvereinbarungen bzw. des Reisevertrages zur Folge.

17.2 Der Reisende kann E&P nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters -Köln- maßgeblich.

Veranstalter, sofern nicht anders angegeben:

E&P Reisen und Events GmbH, HRB 34841, UST-ID: DE213778606, 50933 Köln.

Geschäftsführer: Rolf Petersen und Oliver Endlicher